Tipps für den Immobilienverkauf mit Energieausweis

Laut Energieeinsparverodnung sind Sie als Besitzer/in einer Immobilie verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Lesen Sie hier, was es dabei zu beachten gilt.

Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie verkaufen möchten, sind Sie lt. Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 2014 dazu verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen. Sollte der Energieausweis nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen oder sogar gänzlich fehlen, können hohe Bußgelder anfallen.

Folgende Tipps sollten daher unbedingt beachtet werden:

Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude. Denn er vermittelt mit verschiedenen Kennziffern ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses. Zu dem Dokument gehören auch Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung.

Ausnahmen

Der Energieausweis ist grundsätzlich für Eigentümer von Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, verpflichtend. Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig.

Welcher Energieausweis ist der Richtige für meine Immobilie?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, müssen Sie einen Energieausweis vorweisen können. Bei energetisch unsanierten Immobilien mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977 ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) Pflicht.

Ansonsten reicht der Verbrauchsausweis.

Wieviel kostet das?

Ein Energieausweis kostet je nach Art und Anbieter üblicherweise ab rund 70 Euro aufwärts. Der genannte Betrag bezieht sich auf einen Energieverbrauchsausweis. Ein Bedarfsausweis kostet in der Regel 400 Euro oder mehr.


Lesen Sie hier, wie wir Sie bei der optimalen Vorbereitung für Ihren Immobilienverkauf unterstützen können.


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