News -2023- Was ändert sich im neuen Jahr für Immobilienbesitzer

Willkommen 2023. Rund um das Thema Immobilien gibt es im neuen Jahr eine Vielzahl von Änderungen. Vermieter werden verpflichtet, einen Teil der CO2-Steuer zu übernehmen. Das Wohngeld wird für Berechtigte erhöht und für das Homeoffice gibt es ebenfalls mehr Geld.

Grundsteuerfrist nicht verstreichen lassen

Die ursprüngliche Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert.

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Hierfür müssen ca. 36 Millionen Grundstücke in der gesamten Bundesrepublik Deutschland neu bewertet werden. (s. unser Blogeintrag “ Die neue Grundsteuer“)

Das Bundesfinanzministerium über die Grundsteuer

Vermieter müssen Teil der CO2-Steuer übernehmen

Seit 2021 gibt es die CO2-Steuer, die bislang von den Mietern gezahlt werden musste. In Zukunft (ab dem 1.1.2023) wird es aber ein Zehn-Stufenmodell geben, welches Entlastung für die Mieter bringen soll. Hierbei ist die Energieeffizienz der Gebäude maßgebend. Je schlechter diese ist, desto höher beläuft sich der vom Vermieter zu zahlende Anteil an der Steuer.

Für Wohnungen mit einer besonders schlechten Energieeffizienz wird der Vermieter künftig 95% und der Mieter 5% der CO2-Kosten tragen.

Hierbei wird ein Grenzwert von 53 Kilogramm CO2-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr zugrunde gelegt. In sehr gut gedämmten Wohnungen und Häusern (KfW-Effizienz 55) müssen die Mieter allein für diese Kosten, sprich der CO2-Abgabe, aufkommen.

AfA wird erhöht

Bereits ab Januar 2023 wird die AfA (die lineare Abschreibung) für vermieteten Neubau erhöht. Der Investitionsanreiz soll durch die Erhöhung von 2% auf 3% geweckt werden, damit die so dringend benötigten Wohnungen durch Privatinvestoren realisiert werden können. Die Abschreibungsdauer wurde von 50 auf 33 Jahre verkürzt.

AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums

Photovoltaik-Anlagen

Auch der Bau von Photovoltaik-Anlagen wird in Zukunft für Privathaushalte wieder interessanter. Der Grund hierfür ist das geänderte Gesetz für erneuerbare Energien (EEG), welches bereits seit 30.7.2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen gelten allerdings erst seit dem 1.1.2023.

Die Hauptthemen sind hierbei die höheren Vergütungssätze sowie die Erleichterung beim Netzanschluss. Es ist nunmehr auch möglich, die Anlagen nicht nur auf dem Dach einen Hauses zu installieren, sondern auch eine Aufstellung im eigenen Garten ist möglich und wird gefördert.

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale bleibt auch in 2023 weiterhin bestehen. Der Gesamtbetrag, der hierbei geltend gemacht werden kann, steigt von € 600 auf maximal € 1.250. Somit können Arbeitnehmer pro Jahr 210 Tage im Homeoffice verbringen, die von der Steuer absetzbar sind. Gut zu wissen ist auch, dass dies ebenfalls möglich ist, wenn man nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügt.

Zweiter Heizkostenzuschuss

Es ist geplant, dass Ende Januar oder Anfang Februar 2023 ein weiterer Heizkostenzuschuss ausbezahlt wird.

Diese Beträge variieren allerdings abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der staatlichen Förderung. Hier ein kurzer Überblick:

Wohngeld-Berechtigte (1 Person-Haushalt)                                     € 415
Wohngeld-Berechtigte (2 Personen-Haushalt)                                 € 540
Wohngeld-Berechtigte (3 Personen-Haushalt)                                 € 640
Studenten- und Auszubildende mit Förderung                                € 345

Überblick zu den Entlastungen

Wird erben teurer?

Eindeutig ja! Wer erbt oder beschenkt wird muss häufig Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen. Da ab 2023 die Immobilien strenger bewertet werden, kann die Steuerlast von Erben oder Beschenkten steigen.
Gibt es Möglichkeiten dies zu umgehen?

Hier rechnet Ihnen “Haus-und-Grund” vor, wieviel teurer es wird


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